Bitte denken Sie bei jedem Besuch an Ihre Versichertenkarte, die Sie auch in der Apotheke zum Einlösen Ihres e-Rezepts benötigen.
Senden Sie uns Rezeptanfragen gerne über Doctolib, wenn Ihr Kind im aktuellen Quartal bereits in unserer Praxis gewesen ist.
Burkhard Frase und Dr. med. Catrin Schulze Höping
Organisation
Wir Ärzte arbeiten in unserer Praxis zeitweise gleichzeitig, während unsere Medizinischen Fachangestellten parallel dazu z.B. Labortätigkeiten durchführen oder Vorsorgen vorbereiten.
Hierdurch kommt es zu unterschiedlichen Wartezeiten je nach gewünschter Behandlung und geplantem Termin. Der Aufruf erfolgt daher nicht immer in der Reihenfolge des Eintreffens in der Praxis.
Bitte helfen Sie uns Wartezeiten zu minimieren, indem Sie planbare Termine telefonisch und möglichst frühzeitig vereinbaren.
Dies gilt besonders für zeitaufwendige Termine wie z.B. Vorsorge-, Ultraschall-, Lungenfunktionsuntersuchungen, Allergieteste und Entwicklungstestungen sowie ausführlichere Beratungsgespräche.
Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte rechtzeitig ab.
Selbstverständlich bekommen Sie bei akuter Erkrankung Ihres Kindes kurzfristig einen Behandlungstermin, in der Regel am selben Tag – planen Sie aber dann bitte etwas Wartezeit ein!
Bitte bringen Sie zu jedem Besuch die Versichertenkarte, gern auch den Impfpass, und zu Vorsorgeuntersuchungen die Vorsorgehefte mit.
Bei Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung klingeln Sie bitte am Hintereingang der Praxis, um Sie ggf. direkt in unseren Infektionsraum leiten zu können.
Unvorhersehbares lässt sich nun einmal nicht vorplanen (Notfälle und akute Erkrankungen). Warten Sie deshalb, wenn es nötig sein sollte, in Ruhe und mit der Gewissheit, dass auch Ihrem Kind in einem solchen Fall rasch geholfen wird.
Wir Ärzte vertreten uns falls erforderlich gegenseitig, wobei selbstverständlich Ihre freie Arztwahl dadurch nicht beeinträchtigt werden soll.
Hausbesuche können nach telefonischer Absprache evtl. zur Erstuntersuchung nach ambulanter Entbindung (Vorsorge U2) und bei medizinischer Notwendigkeit erfolgen. Denken Sie dabei aber bitte daran, dass die Diagnostik und Behandlung in der Regel in der Praxis effektiver ist.
Wenn Ihr Kind im laufenden Quartal schon in der Praxis war, dürfen Sie gerne Rezepte und Überweisungen telefonisch oder über Doctolib bestellen (i. d. R. Wiederholungsrezepte). Dann können Sie ohne größere Wartezeiten Ihre Formulare zügig an der Anmeldung abholen.
Durch das e-Rezept besteht die Möglichkeit, Wiederholungsrezepte telefonisch oder per Doctolib zu bestellen und dann mit der Krankenkassenkarte in der Apotheke einzulösen. Auch hierzu muss Ihr Kind sich im laufenden Quartal zuvor schon in der Praxis vorgestellt haben.
Aktuelles
Liebe Eltern,
uns liegt die Gesundheit Ihrer Kinder sehr am Herzen. Deshalb möchten wir Ihnen den Praxisalltag so unkompliziert wie möglich machen. Damit alles reibungslos funktioniert, möchten wir Sie heute über einige wichtige gesetzliche Vorgaben informieren, an die wir als Praxis strikt gebunden sind.
Untersuchungspflicht bei Rezepten und Verordnungen
Der Gesetzgeber schreibt uns vor, dass für Verordnungen von Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie eine persönliche ärztliche Vorstellung des Patienten in unserer Praxis immer und auch für jede Folgeverordnung zwingend erforderlich ist.
Es ist uns zudem rechtlich streng untersagt, Kassenrezepte (das rosafarbene eRezept) rückwirkend auszustellen, wenn ein Medikament bereits vorab in der Apotheke gekauft wurde. Die medizinische Prüfung muss immer vorab erfolgen und das Rezept mit dem aktuellen Tagesdatum versehen werden.
Was wir bei Vorabkäufen tun können: Wenn wir das selbst gekaufte Medikament für medizinisch sinnvoll halten, stellen wir Ihnen gerne nachträglich ein sogenanntes Grünes Rezept mit dem aktuellen Tagesdatum aus. Viele Krankenkassen erstatten rezeptfreie, aber apothekenpflichtige Medikamente für Kinder (wie Fiebersäfte, Hustenmittel oder Läusemittel) im Nachhinein, wenn Sie die Apothekenquittung zusammen mit diesem Grünen Rezept dort einreichen. Fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Kasse nach!
Wichtiger Hinweis zu Krankschreibungen und Attesten
Bitte beachten Sie, dass wir Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) sowie die Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes gesetzlich ebenfalls nur nach einer persönlichen Untersuchung des Kindes und nicht rückwirkend ausstellen dürfen. Eine Ausstellung ohne Untersuchung ist uns rechtlich nicht gestattet, ein Telefonat mit Ihnen als Eltern ist nicht ausreichend.
Wir bitten Sie daher, bei akuten Erkrankungen oder anstehenden Verordnungen immer rechtzeitig einen Termin mit uns zu vereinbaren, entweder über Doctolib oder telefonisch bei unseren Mitarbeiterinnen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr Praxis-Team
Meningokokken-B-Impfung
Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen Meningokokken B für alle Säuglinge und Kinder bis zum 5. Geburtstag.
Bei Impfwunsch sprechen Sie uns gerne an. Die Impfung wird inzwischen von allen Krankenkassen regulär übernommen.
Meningokokken-ACWY-Impfung
Die STIKO empfiehlt die einmalige Impfung gegen Meningokokken ACWY für alle Jugendlichen im Alter von 12-14 Jahren. Bis zum Alter von 24 Jahren kann die Impfung nachgeholt werden.
Bei Impfwunsch sprechen Sie uns gerne an. Die Impfung wird inzwischen von allen Krankenkassen regulär übernommen.
Gut geschützt reisen
Gerade Reisen in tropische und subtropische Länder bergen gesundheitliche Gefahren, die aus den besonderen klimatischen und ökologischen Verhältnissen, dem oft niedrigeren hygienischen Standard und dem Vorkommen spezifischer Krankheitserreger resultieren.
Diese Gefahren werden leider oft unterschätzt, wenn man bedenkt, dass etwa die Hälfte der Reisenden in diese Länder während oder nach der Reise erkranken und ca. 10 % wegen gesundheitlicher Probleme einen Arzt aufsuchen müssen.

